Tätigkeitsbereiche

Beratend und prozessierend mit Spezialgebieten Mietrecht und Strafrecht, insbesondere Opferhilferecht.

Rechtsanwältin Anita Thanei bietet Ihnen Rechtsberatung, Verhandlungs- und Prozessführung vor allem im Bereich Mietrecht an:

Im Mietrecht können sich eine Vielzahl Probleme ergeben wie z.B. wegen Kündigungen, Mietzinserhöhungen, Nebenkosten, andere Forderungen aus Mietvertrag, Depotrückforderungen oder Mängeln an der Mietsache.

Es können sich Mieterinnen und Mieter von Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten an Rechtsanwältin Anita Thanei wenden. Diese bietet Ihnen in ihrem Spezialgebiet kompetente, effiziente Rechtsberatung und Vertretung zu fairen Konditionen an.

  • Wohnungs- und Geschäftsmiete
  • Miete allgemein (z.B. Nebenkosten, Forderungen aus Mietvertrag, Depotrückforderungen)
  • Versicherungsrechtliche Fragen (z.B. Mängel an der Mietsache)
  • Kündigungsschutz
  • Mietzinserhöhungen
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Strafrecht / Opferhilferecht

Rechtsanwältin Alexandra Bergmann bietet Ihnen Rechtsberatung, Verhandlungs- und Prozessführung im Bereich Strafrecht an:

Rechtsanwältin Alexandra Bergmann bietet Opfern/Geschädigten von Straftaten Beratung und Rechtsvertretung im Vorfeld und während aller Stadien des Strafprozesses an (Opferhilferecht). Ausserdem wird die Verteidigung, inklusive Überprüfung von Strafbefehlen, von Erwachsenen und Jugendlichen übernommen (allgemeines Strafrecht, Nebenstrafrecht wie z.B. Betäubungsmittel- und Strassenverkehrsdelikte, Wirtschaftsstrafrecht). Bei schweren Gewaltdelikten und Sexualstraftaten wird die Verteidigung nur im Einzel- bzw. Ausnahmefall übernommen, da bei diesen Straftaten grundsätzlich die Opfer vertreten werden.

  • Geschädigtenvertretung / Opferhilfe
  • Allgemeine Strafverteidigung (v.a. Strassenverkehr) und Wirtschaftsstrafrecht
  • firmeninterne Untersuchungen / Gutachten zur Klärung von allfällig strafrechtlich relevanten Sachverhalten (z.B. sexuelle Belästigungen, Vermögensdelikten, Whistleblowing etc.)
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Ehe- und Konkubinatsrecht

Rechtsanwältin Alexandra Bergmann bietet der Mandantschaft sodann Beratung/Vertretung an bei Eheschutz- und Trennungsverfahren, bei Auflösung der Partnerschaft, beim Erstellen von Konkubinatsverträgen oder von Vereinbarungen.

  • Familien- und Partnerschaftsrecht (Trennung / Scheidung, Konkubinat, LGBTQI+ Friendly)
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Tätigkeitsbereiche

Beratend und prozessierend mit Spezialgebieten Mietrecht und Strafrecht, insbesondere Opferhilferecht.

Rechtsanwältin Anita Thanei bietet Ihnen Rechtsberatung, Verhandlungs- und Prozessführung vor allem im Bereich Mietrecht an.

Im Mietrecht können sich eine Vielzahl Probleme ergeben wie z.B. wegen Kündigungen, Mietzinserhöhungen, Nebenkosten, andere Forderungen aus Mietvertrag, Depotrückforderungen oder Mängeln an der Mietsache.

Es können sich Mieterinnen und Mieter von Wohnungen oder Geschäftsräumlichkeiten an Rechtsanwältin Anita Thanei wenden. Diese bietet Ihnen in ihrem Spezialgebiet kompetente, effiziente Rechtsberatung und Vertretung zu fairen Konditionen an.

  • Wohnungs- und Geschäftsmiete
  • Miete allgemein (z.B. Nebenkosten, Forderungen aus Mietvertrag, Depotrückforderungen)
  • Versicherungsrechtliche Fragen (z.B. Mängel an der Mietsache)
  • Kündigungsschutz
  • Mietzinserhöhungen
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Rechtsanwältin Alexandra Bergmann verfügt aufgrund ihrer früheren langjährigen Tätigkeit als Staatsanwältin und Anklagevertreterin beste Kenntnisse im Strafrecht. Sie ist beratend und prozessierend im Bereich Strafrecht, insbesondere Opferhilferecht tätig.

  • Geschädigtenvertretung / Opferhilfe
  • Allgemeine Strafverteidigung (v.a. Strassenverkehr) und Wirtschaftsstrafrecht
  • Beratung Beamte bei strafrechtlichen / arbeitsrechtlichen Problematiken (öffentliches Personalrecht)
  • firmeninterne Untersuchungen / Gutachten zur Klärung von allfällig strafrechtlich relevanten Sachverhalten
  • Familien- und Partnerschaftsrecht (Trennung / Scheidung, Konkubinat, LGBTQI+ Friendly)
  • Arbeitsrecht
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Rechtsanwältin Alexandra Bergmann bietet der Mandantschaft sodann Beratung/Vertretung an bei Eheschutz- und Trennungsverfahren, bei Auflösung der Partnerschaft, beim Erstellen von Konkubinatsverträgen oder von Vereinbarungen.

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